Wetterschutzdächer


Wann werden Wetterschutzdächer eingesetzt?


Baumaßnahmen, Renovierungstätigkeiten und andere Arbeiten am Haus sind meistens von der Witterung abhängig. Wenn das Wetter schlecht wird, es regnet, schneit und hagelt, dann sind Bauarbeiten schwierig oder kaum durchführbar.

Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes oder Sanierung eines leeren Bauwerks ist im einfachsten Fall eine Verzögerung aller Arbeiten möglich. In den meisten Fällen sind jedoch Schäden am Gebäude zu erwarten, die durch eindringende Feuchtigkeit verursacht werden. Dies kann neben ärgerlichen und teuren Verzögerungen zu weiteren Problemen führen und die Kosten eines Bauvorhabens deutlich erhöhen.

Im schlimmsten Fall handelt es sich um ein nicht leerstehendes Gebäude. In diesem Fall schädigen Witterungseinflüsse nicht nur das Gebäude selbst, sondern können auch die Inneneinrichtung zerstören. Darüber hinaus sind Reparaturen an Wohngebäuden in manchen Fällen besonders dringend und machen einen Aufschub aus witterungstechnischen Gründen unmöglich. Beispielweise können Regenschauer nach Sturmschäden am Dach weitere Schäden im Gebäudeinnern verursachen. Ein bereits beschädigtes oder sich noch im Bau befindliches Dach ist ebenfalls nicht so stabil wie ein fehlerloses, vollständiges Dach. Während einer anhaltenden Schlechtwetterperiode können sich Schäden somit aufaddieren und ebenfalls größere Probleme verursachen. Wetterschutzdächer und Zelteinhausungen helfen dabei, alle nötigen Arbeiten schnell und sicher durchzuführen, um größere Schäden und Probleme von vorn herein zu vermeiden.




Schutz bei Abrissarbeiten.


Staub, Schmutz und Trümmer­teile werden abgefangen.


Die Abdeckung eines Gebäudes kann auch bei Abrissarbeiten notwendig sein. Durch eine Zelteinhausung werden Staub, Schmutz und etwaige Trümmerteile abgefangen und verunreinigen nicht die Umgebung oder beschädigen anstehende Gebäude. Schutzdächer können nicht nur als Wetterschutzdächer gedacht sein, sondern auch der unmittelbaren Sicherheit dienen, indem sie vom Dach fallende Ziegel und andere Trümmerteile abfangen und dadurch am Boden befindliche Personen vor Unfällen bewahren.

In all diesen Fällen sind Wetterschutzdächer oder Zelteinhausungen das entsprechende Mittel, um Arbeiten an Gebäuden wetterunabhängig durchführen zu können. Durch Wetterschutzdächer oder Zelteinhausungen können Gebäude teilweise oder vollständig überdacht oder abgedeckt werden und alle Arbeiten können bei jeder Witterung durchgeführt werden. Wetterschutzdächer und Zelteinhausungen gibt es in einer Vielzahl von Ausführungen. Die entsprechenden Gerüste können fest stehend oder fahrbar sein. Die Abdeckung kann aus Wellblech oder PVC Kederplanen bestehen.




Wetterschutzdach als Sondergerüst.


Individuell geplant und gebaut.


Wetterschutzdächer und Zelteinhausungen sind in jedem Fall Sonderkonstruktionen. Diese müssen für jedes einzelne Gebäude individuell geplant und gebaut werden. Für den Bau wird zunächst ein Grundgerüst gefertigt. Auf diesem Grundgerüst wird dann nach dem Prinzip eines Baukastens aus System-Gitterträgern das Dachgerüst gefertigt. Die Dachbinder werden dann mit den genannten Materialien, je nach Anforderungen an das Gerüst, abgedeckt. Während dem Stützgerüst gewisse Grenzen gesetzt sind, sind die Dachfeldweiten vom Grundgerüst unabhängig und können an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst errichtet werden. Die Spannweiten solcher Gerüste können beinahe 40 Meter erreichen.

Für den Transport von Baumaterialien oder Bauschutt können besonders bei fahrbaren Gerüsten diese verschoben werden, um passende Öffnungen zu schaffen. Auch bei guter Witterung ist es einfach diese Gerüste bei Bedarf zu verschieben und Arbeiten ohne Schutzdach durchzuführen. In jedem Fall müssen Wetterschutzdächer und Zelteinhausungen dem Gebäude angepasst werden.




Planung von Wetter­schutz­dächern


Planung vom Experten durchführen lassen.


Die Planung einschließlich aller Berechnungen muss deshalb von einem Statiker durchgeführt werden. Bei diesen, teilweise extrem großen Gerüsten, handelt es sich in gewisser Weise um eigenständige Bauwerke, deren Statik entsprechend berechnet werden muss. Da auch der Gesetzgeber Wetterschutzdächer und Zelteinhausungen als eigenständige Bauwerke ansieht, muss eine entsprechende Planung vorgenommen werden. Jedes deutsche Bundesland hat bezüglich der Errichtung von Wetterschutzdächern und Zelteinhausungen eigene Vorschriften, die eingehalten werden müssen. In manchen Bundesländern sieht der Gesetzgeber vor, dass eine gesonderte Baugenehmigung für diese Gerüste eingeholt werden muss.

Fachkundige Gerüstbauunternehmen kennen die jeweilige Rechtslage und können entsprechende Auskünfte erteilen. Sie wissen, ob eine Baugenehmigung für Wetterschutzdächer und Zelteinhausungen notwendig ist und ob es weitere Dinge gibt, die in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen. Selbstverständlich kümmert sich das Gerüstunternehmen auch um alle anderen Dinge rund um Wetterschutzdächer und Zelteinhausungen.

 
 
 
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